Bereit für die aufregende Reise zum sicheren und selbstbewussten Fahren? Bei Fahrschule Megi bieten wir Fahrlektionen, die mehr sind als nur Unterricht – sie sind die Grundlage für ein lebenslanges Fahrvergnügen und sicheres Navigieren im Verkehr.
Fahrlektionen
Kompetenter und erfahrener Fahrlehrer
Die Fahrlektionen werden im Prüfungsgebiet stattfinden.
Wähle dein bevorzugten Standort in deiner Nähe.
Gebuchte Fahrstunden sind bei Verhinderung 24 Stunden vorher abzusagen, da ansonsten die Fahrstunde voll verrechnet wird.
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
Ausnahme:
erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
bei Zweifel an der Fahreignung
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.
Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate
Lernfahrten
Lernfahrausweis notwendig.
Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
B1, F, G, M
Weitere Berechtigungen nach bestandener Führerprüfung Kat. B
Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:
für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug
zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure
zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige
für die amtliche Fahrzeugprüfung und Fahrten zu dieser Prüfung
Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.