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Fahrunterricht

Der Weg zum Ausweis

Bereit für die aufregende Reise zum sicheren und selbstbewussten Fahren? Bei Fahrschule Megi bieten wir Fahrlektionen, die mehr sind als nur Unterricht – sie sind die Grundlage für ein lebenslanges Fahrvergnügen und sicheres Navigieren im Verkehr.

Fahrunterricht
 

Fahrlektionen

  • Kompetenter und erfahrener Fahrlehrer
  • Die Fahrlektionen werden im Prüfungsgebiet stattfinden.
  • Wähle dein bevorzugten Standort in deiner Nähe.
  • Gebuchte Fahrstunden sind bei Verhinderung 24 Stunden vorher abzusagen, da ansonsten die Fahrstunde voll verrechnet wird.

Kategorie B

Mindestalter

17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.

Erforderliche Kategorie

keine

Nothelferkurs

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Basistheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1

Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.

Gültigkeit Lernfahrausweis 24 Monate

Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig.
  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B1, F, G, M

Weitere Berechtigungen nach bestandener Führerprüfung Kat. B

Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:

  • für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
  • zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug
  • zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure
  • zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige
  • für die amtliche Fahrzeugprüfung und Fahrten zu dieser Prüfung

Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes

Führerausweis auf Probe

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.

Haben sie eine Frage?